Welche Kosten entstehen im Altenheim?

Beratung in Finanzierungsfragen

Der Schritt, im Alter die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen, ist für viele Menschen eine schwierige Entscheidung.

Zum einen bedeutet der Umzug in ein Pflege- oder Altenheim manchmal, von der vertrauten Umgebung Abschied nehmen zu müssen, zum anderen müssen viele Fragen zur Finanzierung von Wohnen, Leben und Pflege geklärt werden. Doch wie setzen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim überhaupt zusammen? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

Einrichtungsbezogene Kosten

Die Pflegeheim-Kosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und erscheinen auf den ersten Blick unübersichtlich. Als Faustregel gilt: alle Aufwendungen, die beim Leben z.B. in einer Mietwohnung selbst getragen werden müssen, fallen auch im Pflegeheim an. Dazu gehören vor allem

  • Kosten für die Unterkunft
  • Kosten für die Verpflegung
  • Personal- und Sachkosten, z.B. für Reinigung etc.

Auch Kosten für Erhalt und Instandsetzung des Gebäudes, die ein Vermieter z.B. in die Mietkosten mit einrechnet, fallen in einem Heim an. Sie heißen Investitionskosten und werden in der Kostenaufstellung separat ausgewiesen.

Und damit auch in Zukunft Fachkräfte für die Pflege alter Menschen zur Verfügung stehen, werden Heime, die Auszubildende beschäftigen, mit einer Ausbildungsumlage unterstützt. 

Pflegekosten

Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Anteil an den Kosten für Pflegeleistungen, gestaffelt nach der festgestellten Pflegebedürftigkeit.

Die Leistungen aus der Pflegekasse müssen vom Pflegebedürftigen selbst oder von dessen Bevollmächtigten oder Betreuer beantragt werden. In der Regel ist Ihre Krankenkasse dafür Ihr Ansprechpartner, denn die Pflegekasse ist dieser angegliedert.

Bei vielen Krankenkassen können Sie mittlerweile z.B. 

  • einen Neuantrag auf Pflegeleistungen
  • den Antrag auf Kurzzeitpflege
  • den Antrag auf Verhinderungspflege
  • eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad

online stellen oder die entsprechenden Formular herunterladen. Aber natürlich ist es auch möglich, die Unterlagen per Post anzufordern.

Die Leistungen aus der Pflegekasse liegen zwischen zurzeit 125 Euro bei Pflegegrad 1 und 2005 Euro bei Pflegegrad 5 und werden direkt an das Pflegeheim geleitet.

Sozialhilfeanspruch

Reichen Rente oder Einkommen und Ersparnisse zur Finanzierung des Pflegeheim-Platzes nicht aus, ist der Sozialhilfeträger gefordert. Er bezahlt die Differenz zum benötigten Betrag, die der Pflegebdürftige nicht aufbringen kann.

Der Antrag beim zuständigen Sozialamt muss jedoch unbedingt vor dem Einzug ins Pflegeheim gestellt werden. Bevor das Sozialamt Kosten übernimmt, wird geprüft, ob Kinder unterhaltspflichtig sind. Dafür gelten jedoch Selbstbehalt-Regelungen, damit die Kinder pflegebedürftiger Menschen nicht in finanzielle Schieflage geraten.

Bei allen Fragen rund um die Finanzierung eines Pflegeplatzes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie mit Rat und Tat. Sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt

Heike Biesalski

Bewohnerverwaltung

Telefon 02 14/89 29 0-3 51 50

E-Mail an Heike Biesalski

Saskia Socha

Teamleitung Verwaltung

Telefon 02 14/8 92 90-3 51 50

Telefax 02 14/8 92 90-3 51 60

E-Mail an Saskia Socha