Medizinproduktesicherheit

Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr

  1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Kontakt für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten:

E-Mail an den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Haus Rheinpark Seniorenzentrum

Hauptstraße 140
51373 Leverkusen

Telefon 02 14/8 92 90-0

Telefax 02 14/8 92 90-3 51 60

info@kplusgruppe.de

www.hausrheinpark.de

Haus Rheinpark Servicewohnen

Kleine Kirchstraße 1-3
51373 Leverkusen

info@kplusgruppe.de

www.hausrheinpark.de

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