Medizinproduktesicherheit
Die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach §6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte:
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Kontakt für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten:
Alexianer Haus Rheinpark Seniorenzentrum
Hauptstraße 140
51373 Leverkusen
Telefon 02 14/8 92 90-0
Telefax 02 14/8 92 90-3 51 60